Schulisches von A bis Z
Das Schul-ABC der Comeniusschule Kalbach
Das hier vorgelegte Schul-ABC soll Eltern und Erziehungsberechtigten einen Einblick in wichtige rechtliche und erzieherische Aspekte des Lebens an unserer Schule gewähren.
Von A wie Ansprechpartner bis Z wie Zeugnisse finden Sie z.B. aufschlussreiche Hinweise auf die Wichtigkeit und Gestaltung eines Pausenfrühstücks sowie die Bedeutung einer angebahnten ®Selbstständigkeit von Kindern. Weiterhin erfahren Sie schulrechtliche Aufklärungen über Klassen- und andere schriftliche Arbeiten, Hausaufgaben sowie Beurlaubungen.
Machen Sie Ihre Kinder mit den Schulwegen und den Bedingungen des Schulbustransportes vertraut.
Wichtiger Bestandteil schulischen Lebens sind die Beteiligungsgremien wie Elternbeiräte und die Schulkonferenz. Informationen erhalten Sie auch auf Elternabenden und in den Sprechstunden.
Finanzielle Unterstützung sowie ehrenamtliches Engagement für die Arbeit mit Ihren Kindern können Sie über den Förderverein oder den Schulelternbeirat einbringen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner in Ihrer Schule sind die Klassenleitungen (siehe >Sprechstunden<). Bei allgemeinen Problemen und Fragen sollten Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese wenden. Bei Fachproblemen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Bei Problemen, die Sie mit Ihren Ansprechpartnern nicht lösen können, wird die Schulleitung gerne bereit sein, Ihnen ein klärendes Gespräch anzubieten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem >Elternbeirat< Kontakt aufzunehmen.
Ansteckende Krankheiten
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes, wie z.B. Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um dies innerhalb von 24 Stunden dem Gesundheitsamt zu melden. Fragen Sie den behandelnden Arzt, ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung für den erneuten Schulbesuch ist.
Ausflüge
In einem Schuljahr können bis zu acht Wandertage durchgeführt werden. Bis zum 3. Schuljahr sind in der Regel nur Halbtagswanderungen vorgesehen, im 4. Schuljahr sind auch Ganztagswanderungen möglich. An- und Abfahrten sollen möglichst kurz bemessen sein. Es sind auch mehrtägige Aufenthalte in Jugendherbergen oder Schullandheimen möglich.
Betreuung am Vormittag bis 13.15 Uhr
An der Comeniusschule wurde ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Diese Betreuung erfolgt mit Unterstützung der hessischen Landesregierung. Der Schulträger Landkreis Fulda ist als ausführendes Organ hierfür mit verantwortlich. Die Betreuungszeiten und Antragsformalitäten entnehmen Sie der Elternmitteilung, die Sie in der 1. Schulwoche erhalten werden. Die Betreuung ist von 7.30 Uhr bis 13.15 Uhr sichergestellt. Eine Anmeldung ist jederzeit – auch während des Schuljahres – möglich.
Betreuung am Nachmittag
Montags bis donnerstags in der Zeit von 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr bietet der Förderverein eine Nachmittagsbetreuung in der Schule mit Mittagessen an.
Anträge und weitere Informationen sind im Schulsekretariat erhältlich.
Bundesjugendspiele
Die Bundesjugendspiele – Leichtathletik – sind eine Schulveranstaltung, die aus den Disziplinblöcken Lauf, Wurf und Sprung für das 1. – 4. Schuljahr besteht. Da unsere Schule einen Wahldreikampf anbietet, wird der 800m-Lauf (Mädchen) und der 800m-Lauf (Jungen) für das 1. – 4. Schuljahr zusätzlich durchgeführt. Die Bestimmungen und Bewertungen entnehmen wir dem Erlass des Bundesfamilienministeriums (jährliche Neuauflage). Über Ihre Unterstützung an diesem Tag als Riegenführer oder an den Stationen freuen wir uns sehr.
Eine Siegerehrung der drei besten Sportlerinnen und Sportler findet zeitnah statt.
Elternabend
Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die Klassenlehrerin ein; sie wird die Wahl zum Klassenelternbeirat leiten. Der Klassenelternbeirat lädt nach Absprache in der Regel mindestens einmal im Schulhalbjahr unter Beifügung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von 5 Tagen (bei Wahlen 10 Tagen) zu einem Elternabend ein. Möchten Sie, dass zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tagesordnung bestimmte Themen besprochen werden, wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat.
Elternbeiräte
In den Klassen werden normalerweise zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus der/dem Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einer/einem Stellvertreter/-in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat, dem höchsten Gremium der Elternvertretung an einer Schule. Die Wahlen sollen spätestens 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein.
Entschuldigungen - Beurlaubungen
- siehe Informationsblatt „Umgang mit Erkrankungen und Beurlaubungen“
Erziehungsvereinbarung
An der Comeniusschule unterschreiben die Schulleitung und die Eltern mit Eintritt in die Schule eine gemeinsame Erziehungsvereinbarung, in der die wichtigsten Erziehungsziele festgehalten sind.
Förderverein
Der Förderverein der Comeniusschule Kalbach - gegründet im November 2001 - hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Schule ideell, materiell und finanziell zu unterstützen, um z. B. über den sehr knapp bemessenen Etat hinaus bestimmte Unterrichtsmaterialien anschaffen zu können. Der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr beträgt mindestens 13,00 Euro. Der Verein ist berechtigt, Spendenquittungen auszustellen. Nähere Informationen erhalten Sie von Frau Strauch, Tel.-Nr. 06655-2110 oder über die Email-Adresse foerderverein-comeniusschule@gmx.de.
Fundsachen
Kleidungsstücke werden in der Sammelkiste vor dem Lehrerzimmer ausgelegt. Dinge, die in der Turnhalle vergessen werden, können Sie ebenfalls dort finden. Falls etwas im Schulbus vergessen werden sollte, wenden Sie sich bitte an das Büro des Busunternehmens ETK- Reisen Fa. Theurer in Niederkalbach (06655/96060). Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden einmal im Jahr (Herbst) an eine Hilfsorganisation gespendet.
Handynutzungsverbot
Im Unterricht und während der Pausen ist die Nutzung von Mobiltelefonen durch Schüler nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät weggeschlossen und nur an die Eltern ausgehändigt.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit; die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbstständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz, eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann.
Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben ist zulässig, wenn es sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche bezieht und nicht länger als 15 Minuten dauert. Hausaufgaben sind bei der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die Mitglieder des Kollegiums sind Ihnen dankbar für Rückmeldungen, falls Ihr Kind für die Erledigung der Hausaufgaben andere Zeiten benötigt.
Hitzefrei
Gemäß den Bestimmungen des neuen hessischen Schulrechtes kann Hitzefrei frühestens nach der 5. Stunde ab 12.30 Uhr erteilt werden, wenn um 11.00 Uhr 25 Grad im Schatten in einem repräsentativen Klassenraum gemessen werden. Da nach der 5. Stunde in der Regel kein Bus fährt, werden alle Kinder auch die 6. Stunde in ihrer Klassengemeinschaft verbringen und betreut.
Klassenarbeiten und andere schriftlichen Arbeiten
Im 1. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kleinere Übungsarbeiten dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet. Diese dürfen 15 Minuten nicht überschreiten.
Im 2. Schuljahr werden Übungsarbeiten bis zu einer Dauer von 15 Minuten geschrieben. Diese werden nicht benotet. Zusätzlich sind in diesem Schuljahr in den Fächern Mathematik und Deutsch bis zu je 4 benotete Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 15 Minuten zu schreiben.
Im 3. Schuljahr sollen in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik maximal 6 benotete Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten und in diesen Fächern und im Sachunterricht 3 benotete Lernkontrollen bis zu 15 Minuten geschrieben werden.
Im 4. Schuljahr sollen in den Fächern Deutsch und Mathematik je 6 Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit bis zur Dauer einer Unterrichtsstunde und in diesen Fächern und im Sachunterricht bis zu je 4 Lernkontrollen mit einer Bearbeitungszeit von maximal 30 Minuten geschrieben werden. Darüber hinaus sollen in den Klassen 3 und 4 Übungsarbeiten geschrieben werden. Sie dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet. In einer Woche ist das Schreiben von drei schriftlichen Arbeiten zulässig, die mindestens fünf Tage vorher angekündigt werden müssen. Unter jede Arbeit ist ein Notenspiegel anzubringen. Die Klassenarbeiten machen die Hälfte der Leistungsbeurteilung aus.
Krisen
Im Fall einer Krise (Busunglück, Feuer, Amoklauf, …) ist folgendes zu beachten:
- Bitte nicht in die Schule / auf den Schulhof kommen.
Rettungsmaßnahmen oder Hilfen für die Kinder könnten gestört werden.
Treffpunkt und Informationsstelle ist das Bürgerhaus Mittelkalbach.
- Sofern es die Art der Krise zulässt, informieren wir die Angehörigen auch über die Homepage.
- Zum Schutz aller Beteiligten bitte keine Informationen, Interviews oder Bilder (von Kindern)
an die Presse geben. Die Presse wird von der Polizei oder vom Schulträger auf einer Pressekonferenz informiert.
- Die Kinder bleiben im Krisenfall bis zum Schulschluss in der Schule / im Bürgerhaus.
Wenn ein Teil der Kinder abgeholt wird, kann das zu zusätzlichen Panikreaktionen und psychischen Zusammenbrüchen der Kinder führen, die nicht abgeholt werden können.
Die Kinder sollen erst bei Schulschluss abgeholt werden. Sie werden nur den Eltern mitgegeben. Mitfahrverträge gelten hier nicht! Lehrer und Notfallteam bleiben so lange vor Ort, bis alle Kinder abgeholt wurden.
Kinder bitte erst abholen, wenn gewährleistet ist, dass sie zu Hause dauerhaft betreut werden können.
- Schulpsychologischer Dienst und Notfallseelsorger unterstützen uns bei der Arbeit mit den Kindern. Sie helfen, das Geschehene begreiflich zu machen und zu verarbeiten.
Lehrmittel / Schulbücher
Das Mathematik- und das Deutschbuch des 1. Schuljahres gehen in das Eigentum der Schüler/-innen über. Alle übrigen Bücher und Arbeitsmaterialien sind (soweit sie nicht selbst durch Eltern finanziert wurden) Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern, verschmutzte und zerstörte Bücher müssen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, die Kinder zu einem pfleglichen und sorgsamen Umgang mit Arbeitsmaterialien zu erziehen. Schlagen Sie bitte die Bücher mit nicht selbstklebendem Einband ein, um den Schaden durch den unvermeidlichen Kontakt mit Butterbroten, Getränken usw. möglichst gering zu halten.
Leitbild der Comeniusschule
An der Comeniusschule streben wir ein Klima von Geborgenheit, Tolerenz und Wertschätzung an. Alle unsere Schüler und Schülerinnen sollen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden. Um diese Leitgedanken zu festigen, lautet unser aktuelles Schulmotto „Gemeinsam Wege gehen“. Die Gemeinschaft aller Individuen an unserer Schule soll damit gestärkt werden. Alle an Schule Beteiligten, z. B. Kitas, Gemeinde und andere außerschulische Institutionen sollen stärker mit unserer Schule vernetzt werden.
Mitfahrverträge
Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind die Regelung des Mitfahrvertrages. Eltern, die Kinder laut Mitfahrvertrag mitnehmen dürfen, müssen geeignete Kindersitze im Auto haben.
Öffnungszeiten
Ab 7.30 Uhr beginnt die Aufsichtspflicht auf dem Schulhof. Der Unterricht selbst beginnt um 8.00 Uhr.
Ab 13.30 Uhr ist das Schulgebäude geschlossen. Danach ist es nicht mehr möglich, vergessene Schulmaterialien, Kleidung etc. abzuholen. Wir bitten um Verständnis.
Pausenengel
Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen unterstützen als sogenannte „Pausenengel“ die aufsichtsführenden Lehrkräfte in den großen Pausen. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört z. B. jemanden zu trösten und zu helfen oder auch Streit zu schlichten.
Pausenfrühstück
„Leichter Lernen durch gesunde Ernährung“ – Entspannung in Pausen ist nötig, um Anspannung, Konzentration und sinnvolles Arbeiten im Unterricht zu ermöglichen. Dies muss jedoch durch eine gesunde Ernährung unterstützt werden.
Ein kleines Frühstück zu Hause vor dem Weg zur Schule erleichtert Ihrem Kind den Start in den Tag.
Versorgen Sie Ihr Kind in jedem Fall mit einem Pausen-Frühstück (wenn möglich vollwertig, d.h. Vollkornbrot + Obst). Helfen Sie Ihrem Kind, seine Aufgaben leichter zu meistern und geben Sie ihm ein Getränk mit, das wenig gesüßt ist, am besten Wasser, da durch das Trinken von Wasser Denkvorgänge nach neuesten Forschungsergebnissen sehr erleichtert werden.
Seit November 2007 nimmt die Comeniusschule an der Aktion „Wassertrinken in der Schule“ der Firma Förstina-Sprudel teil. ½ Liter stilles Mineralwasser kostet 10 Ct. Von jedem teilnehmenden Kind wird 1 € - 2 € eingesammelt und per Strichliste „abgetrunken“.
Wir möchten die in der Schule anfallende Müllmenge so gering wie möglich halten. Verpacken Sie das Pausenfrühstück bitte umweltfreundlich in wieder verwendbaren Dosen und Flaschen.
Pausenzeiten
Festgelegt sind die großen Pausen von 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr und von 11.30 Uhr bis 11.45 Uhr. Die Frühstückspause findet von 9.30 Uhr – 9.40 Uhr in der Klasse statt. In Doppelstunden dazwischen kann der unterrichtende Lehrer kleine Pausen so legen, wie es dem Bedürfnis der Kinder nach Erholung und Bewegung entspricht.
Radfahrausbildung
Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahrausbildung der Jugendverkehrsschule Fulda teil, die mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abschließt. Unterricht und Prüfung erfolgen an der Comeniusschule Kalbach.
Ranzen
Ihr Kind muss nur die Sachen tragen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht. Kontrollieren Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Ranzeninhalt, die Ordnung und Sauberkeit. Das Gewicht des Ranzens sollte 10% des Körpergewichts eines Kindes nicht überschreiten.
Schulbustransport
Fahrschüler haben einen Anspruch auf Nutzung des Schulbusses. Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch. Die Kinder werden vom Busunternehmen bis zum Schulhof gefahren und auch dort wieder abgeholt.
Die Busaufsicht achtet darauf, dass sich die Fahrschüler während des Wartens auf den Bus unbedingt und ohne Ausnahme an folgende Regeln halten:
- Alle Fahrschüler warten auf dem Schulhof auf den Bus.
- Die Kinder gehen erst zum Bus, wenn sie die aufsichtführ. Lehrkraft begleiten kann.
Sie als Eltern werden gebeten, Ihr Kind bei Anfahrt zur Schule auf folgendes hinzuweisen:
- Nicht an der Bushaltestelle drängeln und toben!
- Weiten Abstand zur Straße halten!
- Dem Bus erst nähertreten, wenn er zum Stehen gekommen ist!
Die Schulbusregeln werden im Unterricht besprochen und in Papierform ausgeteilt, damit sie zusammen mit den Eltern vertiefend besprochen werden.
Der Bushalteplatz und die Zufahrt sind während des Schulvormittages für den Schulbus unbedingt freizuhalten!!!
Schulkonferenz
Gemäß § 131 des Hessischen Schulgesetzes ist an der Comeniusschule Kalbach eine Schulkonferenz eingerichtet worden, die zu gleichen Teilen (5 : 5) von Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums besetzt wird. Vorsitzende der Konferenz ist die Schulleiterin. Die Schulkonferenz ist eines der drei Entscheidungsgremien der Schule, ihre Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Schulwege
Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule bzw. Bushaltestelle sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie auf besondere Gefahrenstellen hin. An der Comenius-schule Kalbach existiert ein Schulwegeplan für alle Ortsteile. Auf den Plänen sind die Schulbushaltestellen und besondere Gefahrenpunkte gekennzeichnet. Falls Fahrschüler zu Fuß gehen oder Schüler mit dem Fahrrad zur Schule kommen sollen, bitten wir um entsprechende schriftliche Benachrichtigung.
Es gibt gute Gründe für einen Fußmarsch:
- Geben Sie Ihrem Kind Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten mit Schulkameraden auf dem Schulweg!
- Unterstützen Sie die Gesundheit Ihres Kindes: Bewegung im Freien bei Wind und Wetter tut gut (auch bei Regen)!
- Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, sich im Straßenverkehr selbstständig und selbstbewusst zurecht zu finden!
- Helfen Sie Ihrem Kind, die Freude an Bewegung und am Laufen zu erhalten und auszubauen!
Sekretariat
Das Sekretariat der Schule ist montags von 7.30 - 9.30 Uhr
dienstags von 7.30 - 13.00 Uhr
donnerstags von 7.30 - 13.00 Uhr besetzt.
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer 06655-2110 // Fax: 06655-910564.
Selbstständigkeit
„Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder.“ Dieses Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck sollte uns zu denken geben. Erziehung zur Selbstständigkeit ist eine wichtige Forderung von Pädagog/-innen und Erzieher/-innen. Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Auch das Tragen der Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder können alleine den Weg bis zur Schultür gehen. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern unsere Bemühungen hierbei unterstützen.
Sport
Der Sportunterricht ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist ab der zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte Ihr Kind länger als drei Monate vom Sportunterricht befreit werden müssen, ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes notwendig.
Der Sport findet in der Turnhalle oder auf dem benachbarten Sportgelände statt. Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen. Kinder ohne Sportbekleidung dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn des Sportunterrichtes abzulegen. Kinder, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht (ggfs. Betreuung in der Schule). Die Sportbekleidung bitte regelmäßig waschen. – siehe Infoblatt „Sportunterricht“
Sprechstunden
Die Mitglieder des Kollegiums sind einmal in der Woche zu einer bestimmten Zeit für Sie in der Schule zu sprechen. Die Sprechstunden werden zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben. Bitte geben Sie mindestens einen Tag vorher telefonisch oder schriftlich Nachricht, wenn Sie zu einer Sprechstunde kommen wollen. Im Monat Februar bieten wir verstärkt intensive Beratungsgespräche für die Eltern des 4. Schuljahres an. Auch der Elternsprechtag wird in dieser Zeit durchgeführt.
Stundenplan
Den Stundenplan erhält Ihr Kind in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Er ist in der Regel für das erste Schulhalbjahr gültig. Bei unumgänglichen Änderungen bemühen wir uns, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Da Stundenplanänderungen im laufenden Schuljahr jederzeit möglich sind, bitten wir Sie außerschulische Termine stets nach 13.15 Uhr (Unterrichtsende) zu legen.
Unterrichtszeiten
- Stunde 8. 00 - 8.45
- Stunde 8. 45 - 9.30
- Stunde 10.00 - 10.45
- Stunde 10.45 - 11.30
- Stunde 11.45 - 12.30
- Stunde 12.30 - 13.15
Umgangsformen
Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie ihre Mitglieder miteinander umgehen. Einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und des Helfenlassens, des Entschuldigens werden an unserer Schule den Kindern durch sinnvollen Gebrauch vermittelt. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Vermittlung entsprechender Umgangsformen unterstützen.
Versicherungsschutz
Alle Schüler sind während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg durch den Landkreis Fulda als Schulträger versichert. Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie dies bitte umgehend im Sekretariat oder bei der Schulleitung, damit eine entsprechende Unfallmeldung geschrieben werden kann.
Wegbegleiter
Unsere vier Schultiere Otto Ordentlich (Hahn), Franzi Freundlich (Giraffe), Rosi Rücksichtsvoll (Elefant) und Hugo Hilfsbereit (Bär) werden die Kinder in ihrer Schulzeit an der Comeniusschule begleiten.
Mit Hilfe dieser Tiere sollen die Kinder einen freundlichen, rücksichtsvollen und hilfsbereiten Umgang miteinander sowie ein ordentliches Arbeiten erlernen. Wir bitten alle Eltern, uns in der Entwicklung dieser Werte auch zu Hause zu unterstützen.
Zeugnisse
Die Schüler der 1. Klasse erhalten am Ende des Schuljahres ein Verbalzeugnis ohne Ziffernbeurteilung, die Kinder der 2. Klasse ein erstes Notenzeugnis.
In den Klassen 3 und 4 erhalten die Schüler/-innen jeweils zum Halbjahresende und Schuljahresende ein Zeugnis.
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Schuljahr 2017/18*) |
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Herbstferien |
09.10.2017 – 21.10.2017 |
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Weihnachtsferien |
24.12.2017 – 13.01.2018 |
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Osterferien |
26.03.2018 – 07.04.2018 |
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Sommerferien |
25.06.2018 – 03.08.2018 |
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Bewegliche Ferientage |
3 |
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Schuljahr 2018/19*) |
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Herbstferien |
01.10.2018 – 13.10.2018 |
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Weihnachtsferien |
24.12.2018 – 12.01.2019 |
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Osterferien |
15.04.2019 – 27.04.2019 |
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Sommerferien |
01.07.2019 – 09.08.2019 |
Bewegliche Ferientage |
4 |
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Schuljahr 2019/20*) |
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Herbstferien |
30.09.2019 – 12.10.2019 |
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Weihnachtsferien |
23.12.2019 – 11.01.2020 |
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Osterferien |
06.04.2020 – 18.04.2020 |
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Sommerferien |
06.07.2020 – 14.08.2020 |
Bewegliche Ferientage |
4 |
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Schuljahr 2020/21*) |
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Herbstferien |
05.10.2020 – 17.10.2020 |
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Weihnachtsferien |
21.12.2020 – 09.01.2021 |
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Osterferien |
06.04.2021 – 16.04.2021 |
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Sommerferien |
19.07.2021 – 27.08.2021 |
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Bewegliche Ferientage |
3 |
*) Die Angaben erfolgen jeweils ohne Gewähr.
Der Unterricht endet bei Ferienbeginn nach der 3. Stunde (10.45 Uhr)
Dies gilt auch für den Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Januar.
Der letzte Schulbus fährt um 10.45 Uhr
Danach findet Betreuung bis 13.15 Uhr statt. Der Heimtransport ist von den Eltern zu organisieren.

